Bitcoin-Mining hat sich 2026 grundlegend verändert – und die meisten deutschen Mining-Guides hinken drei Hardware-Generationen hinterher. Die Realität: Seit dem Halving vom April 2024 liegt der Block-Reward bei nur noch 3,125 BTC, die Netzwerk-Hashrate ist auf über 800 EH/s gestiegen, und moderne ASIC-Miner wie der Antminer S21 XP oder S23 Hydro erreichen Effizienzwerte, von denen die S19-Generation nicht einmal träumen konnte. Gleichzeitig macht der deutsche Haushaltsstrompreis von 0,30-0,35 €/kWh Heim-Mining für die meisten Privatpersonen faktisch unrentabel. Dieser Ratgeber zeigt dir den realen Stand der Hardware, die ehrliche Wirtschaftlichkeit, steuerliche Fallstricke und die wenigen Szenarien, in denen Bitcoin-Mining 2026 in Deutschland noch sinnvoll sein kann.
Wo der Markt 2026 wirklich steht
Das Halving vom April 2024 hat alles verändert
Seit dem 19. April 2024 erhalten Miner nur noch 3,125 BTC pro Block (vorher 6,25 BTC). Gleichzeitig ist die globale Netzwerk-Hashrate auf etwa 800 bis über 1.000 EH/s (Exahash pro Sekunde) gestiegen. Das Resultat: Margen sind drastisch enger geworden, und nur effiziente Hardware mit günstigem Strom kann überhaupt noch profitabel arbeiten.
Die aktuellen ASIC-Generationen
- Bitmain Antminer S19 XP: 140 TH/s @ 3.010 W, ca. 21,5 J/TH – veraltet, gebraucht 500-1.500 €
- Bitmain Antminer S21: 200 TH/s @ 3.500 W, 17,5 J/TH
- Bitmain Antminer S21 Pro: 234 TH/s @ 3.510 W, 15 J/TH (Ende 2024)
- Bitmain Antminer S21 XP: 270 TH/s @ 3.645 W, 13,5 J/TH (ca. 5.000-7.000 €)
- Bitmain Antminer S23 Hydro 3U: 1.160 TH/s, 9,5 J/TH (wassergekühlt, Industrie)
- MicroBT Whatsminer M60S: 186 TH/s @ 3.441 W
- MicroBT Whatsminer M63S+: aktuelle Oberklasse, ca. 3.000+ USD
- Canaan Avalon A16XP: luftgekühlter SHA-256-Miner, Bitmain-Konkurrent
Die Chip-Architektur der S21-Serie nutzt den BM1370-Chip von Bitmain in 5-nm-Fertigung – nicht den veralteten BM1397 früherer Generationen. Ein Antminer S21 Pro enthält drei Hash-Boards mit jeweils dutzenden BM1370-Chips.
Warum „Innosilicon A13“ in Bitcoin-Guides 2026 ein Warnsignal ist
Die Innosilicon A-Serie war historisch primär für Ethereum-Mining (Ethash-Algorithmus) konzipiert. Da Ethereum im September 2022 auf Proof-of-Stake umgestellt hat, ist Ethereum-Mining seitdem obsolet. Wer 2026 einen „Innosilicon A13″ als Bitcoin-SHA-256-Miner angeboten bekommt, sollte sehr kritisch prüfen, ob das Modell überhaupt SHA-256-kompatibel ist, welche realen Spezifikationen vorliegen und ob der Händler seriös ist. Die echten Bitmain-Konkurrenten 2026 heißen MicroBT und Canaan Creative.
Die Strompreis-Realität – wo Mining 2026 (un)rentabel ist
Deutschland: Haushalt vs. Gewerbe vs. PV-Überschuss
- Haushaltsstrom Deutschland 2026: 0,30-0,35 €/kWh → Mining nicht rentabel
- Gewerbestrom: 0,18-0,25 €/kWh → Mining nur mit S21 XP und BTC > 80.000 € knapp rentabel
- PV-Überschuss-Strom: 0,05-0,08 €/kWh Opportunitätskosten (statt 7,87 ct/kWh Einspeisevergütung) → Mining rentabel als Überschussverwertung
- Industrie-Großverträge: 0,08-0,15 €/kWh → Mining rentabel bei modernen ASICs
Internationale Referenzwerte
- Kasachstan: 0,04 USD/kWh – hoch profitabel
- Texas (USA): 0,05-0,10 USD/kWh – Hosting-Hotspot
- Island/Norwegen: 0,04-0,07 EUR/kWh, grüner Strom – institutioneller Favorit
- USA (Haushalt): 0,10-0,15 USD/kWh – grenzwertig
- Deutschland (Haushalt): ~0,35 USD/kWh – wirtschaftlich unrentabel
Die Cost-per-BTC-Rechnung zeigt das klar: Bei 0,10 USD/kWh und modernem ASIC kostet 1 BTC etwa 40.000-60.000 USD an reinen Stromkosten. Globale Durchschnitte liegen laut Branchenanalysen bei über 100.000 USD pro BTC. Jeder BTC-Preis unter diesem Schwellenwert bedeutet für ineffiziente Miner strukturelle Verluste.
Realistische Break-Even-Rechnung 2026
Szenario 1: Antminer S21 XP in Deutschland (Haushaltsstrom)
- Hardware: 5.500 € (neu)
- Hashrate: 270 TH/s
- Stromverbrauch: 3.645 W = 87,5 kWh/Tag
- Strompreis: 0,32 €/kWh
- Tägliche Stromkosten: 28 €
- Tägliche Mining-Einnahmen bei BTC ≈ 80.000 €: 10-14 €
- Ergebnis: tägliches Minus von 14-18 €, ROI nicht erreichbar
Szenario 2: Antminer S21 XP in DE mit PV-Überschuss
- Strom-Opportunitätskosten: 0,08 €/kWh
- Tägliche Stromkosten: 7 €
- Tägliche Netto-Erträge: 3-7 €
- ROI: ca. 24-36 Monate, sinnvoll nur bei unvermeidbarem PV-Überschuss
Szenario 3: Hosted Mining in Texas bei 0,06 USD/kWh
- Tagesumsatz: ~14 USD
- Stromkosten: ~3,50 USD
- Hosting-Gebühren: ~0,50 USD
- Nettoprofit: 140-180 USD/Monat pro Gerät
- ROI: 12-18 Monate bei stabilen Marktbedingungen
Diese Rechnungen sind Schnappschüsse. Netzwerk-Schwierigkeit, BTC-Preis, Halbierungszyklen und regulatorische Risiken verschieben die Wirtschaftlichkeit ständig.
Heim-Mining in Deutschland – die harten Fakten
- Lärmpegel 75-90 dB – vergleichbar mit Staubsauger bis Kettensäge, in Wohnräumen untragbar
- Abwärme: 3.500 W Heizleistung; im Winter als Heizungsersatz denkbar, im Sommer Problem
- Stromkreis-Absicherung: separater 16-A-Stromkreis empfohlen, ggf. Starkstromanschluss
- Brandgefahr: Dauer-Volllastbetrieb erhöht Risiko, Rauchmelder Pflicht
- Wohngebäudeversicherung: gewerbliches Mining kann Versicherungsschutz gefährden
- Mietwohnung: Vermieter muss zustimmen (erheblicher Stromverbrauch, Lärm, potenziell Gewerbe)
- WEG (Eigentümergemeinschaft): bauliche Veränderungen durch Belüftung genehmigungspflichtig
Die einzige rationale Heim-Option: PV-Überschuss-Mining
Wer eine PV-Anlage mit 10+ kWp hat und die Einspeisevergütung nach EEG 2023 nur 7,87 ct/kWh beträgt, kann überschüssigen Solarstrom tagsüber fürs Mining nutzen. Das funktioniert mit:
- Älteren, günstigeren ASIC-Modellen (S19 XP gebraucht 500-1.500 €)
- Smart-Home-Integration, die den Miner nur bei Überschuss aktiviert
- Tagsüber-Betrieb (wenn Sonne scheint), nachts aus
- Moderater Hashrate-Erwartung
Die tägliche Laufzeit fällt dann auf 4-8 Stunden, aber die Wirtschaftlichkeit wird positiv – und der Solarstrom wird hochwertiger verwertet als bei Einspeisung zu 7,87 ct/kWh.
Hosted Mining als Alternative
Seriöse Hosting-Anbieter (Compass Mining, Luxor, OneMiners, Mineshop.eu) bieten Stellplätze in professionellen Rechenzentren ab 0,05-0,08 USD/kWh. Die typische Struktur:
- Du kaufst den ASIC (4.000-7.000 USD)
- Das Hosting kostet 60-120 USD/Monat pro Gerät (inkl. Strom, Kühlung, Internet)
- 98 Prozent Betriebszeit in professionellen Rechenzentren
- Tägliche BTC-Auszahlung auf dein Wallet
Wichtig: Hosting-Verträge sind rechtlich sensibel. Wer Hosted Mining aus Deutschland heraus betreibt, muss die BaFin-Anforderungen an KYC, die DAC8-Meldepflicht seit 1.1.2026 und die steuerliche Einordnung als gewerbliches Mining beachten. Unseriöse „Cloud-Mining“-Angebote mit garantierten Renditen sind regelmäßig Betrug; die BaFin hat 2025 mehrfach Warnungen ausgesprochen.
Steuerliche Einordnung in Deutschland 2026
Privates vs. gewerbliches Mining
Die Abgrenzung ist fließend, aber folgende Indikatoren sprechen für Gewerblichkeit (§ 15 EStG):
- Mehrere Geräte (Faustregel: ab 2-3 ASICs)
- Dauerhafte, nachhaltige Tätigkeit
- Gewinnerzielungsabsicht
- Teilnahme am wirtschaftlichen Verkehr (Pools, Märkte)
Folgen bei Gewerblichkeit: Gewerbeanmeldung, Gewerbesteuer ab 24.500 € Freibetrag, ggf. IHK-Beiträge, bilanzielle Erfassung, Umsatzsteuer-Betrachtung.
Ertragsbesteuerung
- Privates Mining: sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG, 256 € Freigrenze pro Jahr
- Gewerbliches Mining: Betriebseinnahmen zum Marktwert im Zuflusszeitpunkt
- Verkauf der geminten BTC: private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG, 1-Jahres-Haltefrist (Haltefrist beginnt mit Zufluss)
- BMF-Schreiben 10.5.2022 + Update 6.3.2025: Staking/Mining verlängert Haltefrist nicht auf 10 Jahre
DAC8 seit 1. Januar 2026
Alle EU-Krypto-Dienstleister melden Transaktionen automatisch an die deutschen Finanzbehörden. Wer geminte BTC über Bitpanda, Kraken, Coinbase, Bitvavo oder Bitget verkauft, wird automatisch erfasst. Fehlende Dokumentation kann Bußgelder bis 5.000 € pro Verstoß nach sich ziehen.
Anschaffung und Gebraucht-Kauf
Neuware-Händler mit EU-Lager
- Mineshop.eu (Irland-Lagerbestand, DHL/FedEx-Versand)
- Bitmain (offizielle Reseller mit EU-Präsenz)
- Whatsminer EU
- CoinMiner.de
Gebraucht-Kauf-Checkliste
- Pool-Daten über mindestens 7 Tage prüfen (stabile Hashrate?)
- Seriennummern mit Hersteller-Datenbank abgleichen (Betrugsschutz)
- Video vor Versand anfordern, Gerät in Betrieb zeigen lassen
- Lüfterzustand, Kühlkörper-Verschmutzung, Hash-Board-Defekte prüfen lassen
- Bei Firmware-Modifikationen („firmware-flashed“) Vorsicht – kann Garantie und Performance ruinieren
- Versand-Versicherung abschließen (Zollwert 1.500-6.000 €)
Ein älterer Antminer S19 XP kann in PV-Überschuss-Szenarien noch sinnvoll sein, ein S19 Pro (ohne XP) ist 2026 energieeffizient meist nicht mehr konkurrenzfähig. Die 21,5 J/TH-Klasse ist bei Strompreisen über 0,10 €/kWh nicht mehr rentabel zu betreiben.
Praktische Zusammenfassung
Für wen Bitcoin-Mining 2026 noch sinnvoll sein kann
- PV-Überschuss-Haushalte mit 10+ kWp und alternativ 7,87 ct/kWh Einspeisevergütung
- Industrielle Mining-Farmen mit Großstromverträgen unter 0,10 €/kWh
- Hosting-Kunden in Texas, Kasachstan, Island mit 0,04-0,08 USD/kWh
- Kleingewerbe als Hobby-Diversifikation mit voller Gewerbeanmeldung
- Firmen, die Abwärme nutzen (Schwimmbäder, Gewächshäuser, Wohnblöcke mit Nahwärme-Netz)
Für wen Mining 2026 keine Option ist
- Mieter in Stadtwohnungen (Lärm, Stromvertrag, Versicherung)
- Haushalte ohne PV bei Strompreisen über 0,25 €/kWh
- Anfänger ohne technisches Verständnis (Betrugsgefahr bei Händlern, Firmware, Cloud-Mining-Scams)
- Kurzfristige Investoren (ROI-Zeiten 12-36 Monate, Halving-Zyklen 4 Jahre)
Alternative: direkt BTC kaufen statt minen
Der rationale Vergleich: Statt 5.500 € für einen S21 XP + 2.000 € Jahresstromkosten in Deutschland bist du mit einem direkten BTC-Kauf bei einer regulierten MiCA-Börse (Bitvavo, Bitpanda, Kraken, Coinbase, Bison) meist besser gestellt. Die Ersparnis an Zeit, Lärm, Wärme, Risiko und technischem Aufwand ist erheblich, und die 1-Jahres-Haltefrist nach § 23 EStG führt zu steuerfreien Gewinnen.
Fazit
- Antminer S19 vs. Innosilicon A13 ist 2026 kein relevanter Vergleich mehr – beide sind zwei bis drei Generationen alt
- Aktuelle Referenz-Hardware: Antminer S21 Pro/XP, Whatsminer M60S/M63S+, Antminer S23
- Halving 2024 hat Block-Reward halbiert auf 3,125 BTC
- Netzwerk-Hashrate 800-1.000+ EH/s macht Solo-Mining aussichtslos
- Deutscher Haushaltsstrom (0,30-0,35 €/kWh) macht Heim-Mining unrentabel
- PV-Überschuss-Mining ist die einzige sinnvolle Heim-Option
- Hosted Mining in Regionen mit günstigem Strom ist professioneller Weg
- Gewerbliche Einordnung nach § 15 EStG bei mehreren Geräten
- DAC8 seit 1.1.2026 meldet alle Krypto-Erträge automatisch
- BTC direkt kaufen ist für die meisten Privatpersonen in Deutschland der rationalere Weg
Der wichtigste Satz: Wer 2026 in Deutschland noch ernsthaft über Bitcoin-Mining nachdenkt, muss entweder PV-Überschuss, Gewerbestromvertrag oder Hosted-Mining-Verträge vorweisen können – andernfalls ist ein direkter BTC-Kauf die wirtschaftlich klügere Entscheidung. Der Markt ist eine professionelle Infrastruktur-Industrie geworden; der Hobby-Miner im Keller ist zu einer seltenen, sehr spezifischen Nische geworden. Seriöse Entscheidungsfindung beginnt mit ehrlicher Stromkostenrechnung, nicht mit Hersteller-Datenblättern.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bitmain (bitmain.com): offizielle Spezifikationen Antminer S21/S23-Serie
- MicroBT (whatsminer.com): Whatsminer M60S/M63S+ Specs
- Canaan Creative (canaan.io): Avalon A16XP
- ASICminervalue.com: Rentabilitätsrechner für ASIC-Miner
- WhatToMine.com: Mining-Kalkulator mit Echtzeit-Daten
- CoinWarz, MinerStat: Hashrate- und Difficulty-Tracker
- Mineshop.eu, OneMiners, Compass Mining, Luxor: EU-Händler und Hosting-Anbieter
- Bundesfinanzministerium (bundesfinanzministerium.de): BMF-Schreiben 10.5.2022, Update 6.3.2025
- BaFin (bafin.de): Warnungen zu Cloud-Mining-Angeboten, MiCAR-Informationen
- Gesetze im Internet (gesetze-im-internet.de): § 15 EStG, § 22 Nr. 3 EStG, § 23 EStG
- Bundesnetzagentur (bundesnetzagentur.de): Strompreise und Netzstabilität
Haftungsausschluss
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt KEINE individuelle Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Bitcoin-Mining ist eine hochrisikobehaftete wirtschaftliche Tätigkeit, deren Rentabilität von zahlreichen unkontrollierbaren Faktoren abhängt: Bitcoin-Kurs (April 2026 ca. 70.000-90.000 Euro, historisch extrem volatil mit Schwankungen über 50 Prozent binnen weniger Monate), globale Netzwerk-Hashrate (2026 bei 800-1.000+ EH/s, kontinuierlich steigend), Mining-Difficulty (Anpassung etwa alle zwei Wochen, 2016 Blöcke), Stromkosten (in Deutschland Haushaltstarif 0,30-0,35 €/kWh, Gewerbestrom 0,18-0,25 €/kWh, PV-Überschuss-Opportunitätskosten unter 0,10 €/kWh), Block-Reward (seit Halving vom 19. April 2024 bei 3,125 BTC, nächstes Halving voraussichtlich 2028 auf 1,5625 BTC), Hardware-Verschleiß (realistische Lebensdauer 3-5 Jahre bei 24/7-Betrieb), Wartungskosten, Kühlungsanforderungen, Lärmbelastung (ASIC-Miner 75-90 Dezibel), regulatorische Änderungen und makroökonomische Entwicklungen. Alle Hardware-Angaben zu ASIC-Minern (Bitmain Antminer S19 Pro/XP mit 140 TH/s bei 3.010 Watt und 21,5 J/TH als Vorgängergeneration, Antminer S21 mit 200 TH/s bei 17,5 J/TH, Antminer S21 Pro mit 234 TH/s bei 3.510 Watt und 15 J/TH, Antminer S21 XP mit 270 TH/s bei 3.645 Watt und 13,5 J/TH, Antminer S23 mit 318 TH/s bei 3.498 Watt, Antminer S23 Hydro 3U mit 1.160 TH/s und 9,5 J/TH als wassergekühltes Industriegerät, MicroBT Whatsminer M60S mit 186 TH/s bei 3.441 Watt, MicroBT Whatsminer M63S+ als aktuelle Oberklasse, Canaan Avalon A16XP als luftgekühlte Alternative), Chip-Architekturen (Bitmain BM1370 in 5-nm-Fertigung für die S21-Serie, nicht mehr der veraltete BM1397 aus der S17-Generation) und Preisen (Neupreise 4.000-7.000 Euro je nach Modell, Gebrauchtpreise 500-2.000 Euro für S19-Serie) entsprechen dem Recherchestand April 2026 und können sich durch Hersteller-Updates, neue Generationen, Lieferengpässe, Zollregelungen und Wechselkursschwankungen jederzeit ändern. Die Bezeichnung „Innosilicon A13″ wird im ursprünglichen Marketing-Kontext häufig unpräzise verwendet; historische Innosilicon A-Serien-Modelle waren überwiegend für den Ethash-Algorithmus (Ethereum-Mining) konzipiert. Ethereum wurde im September 2022 durch „The Merge“ auf Proof-of-Stake umgestellt; klassisches Ethereum-Mining existiert seitdem nicht mehr. Wer 2026 ein unter Bezeichnung „Innosilicon A13“ angebotenes Gerät als SHA-256-Bitcoin-Miner kauft, sollte Spezifikationen, Seriennummer und Händler-Seriosität besonders sorgfältig prüfen. Die steuerliche Einordnung in Deutschland richtet sich nach: § 15 EStG bei gewerblicher Mining-Tätigkeit (Indikatoren: mehrere Geräte, nachhaltige Gewinnerzielungsabsicht, Teilnahme am wirtschaftlichen Verkehr) mit Gewerbeanmeldungspflicht nach § 14 GewO und Gewerbesteuerpflicht ab 24.500 Euro Freibetrag nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 GewStG, § 22 Nr. 3 EStG bei privaten sonstigen Einkünften mit 256 Euro Freigrenze, § 23 EStG bei anschließendem Verkauf der geminten Bitcoin als privates Veräußerungsgeschäft mit einjähriger Haltefrist und 1.000 Euro Freigrenze, BMF-Schreiben vom 10. Mai 2022 und Update vom 6. März 2025 (Klarstellung: Mining/Staking verlängert die Haltefrist nicht auf 10 Jahre), FIFO-Methode zur Berechnung, Anlage SO der Einkommensteuererklärung, § 370 Abgabenordnung bei Steuerhinterziehung (Freiheitsstrafen bis 10 Jahre möglich). Die DAC8-Richtlinie gilt seit 1. Januar 2026 und verpflichtet alle EU-Krypto-Dienstleister zur automatischen Meldung von Transaktionsdaten an die deutschen Steuerbehörden; Dokumentationsmängel können Bußgelder bis 5.000 Euro pro Verstoß auslösen. Die MiCA-Verordnung (EU 2023/1114) regelt Krypto-Dienstleister umfassend, Mining selbst fällt nicht direkt unter MiCA, aber Hosting-Dienstleister, Verwahrer und Exchanges. Die BaFin warnt vor unseriösen Cloud-Mining-Angeboten mit garantierten Renditen; derartige Modelle sind häufig Ponzi-Schemata oder Betrug nach § 263 StGB. Beim Betrieb von Mining-Hardware in Wohngebäuden sind zu beachten: Lärmimmissionsschutz nach § 906 BGB und örtlichen Immissionsschutzverordnungen, Brandschutz nach DIN 4102 und Musterfeuerstätten-Verordnungen, Versicherungsrecht (gewerblicher Betrieb in Wohnräumen kann Hausrat- und Wohngebäudeversicherung gefährden), Mietrecht nach §§ 535, 541, 543 BGB (Miteigentümergenehmigung, Zweckentfremdung), Wohnungseigentumsgesetz (WEG) bei baulichen Veränderungen durch Belüftung, Baurecht bei Nutzungsänderung. Beim Betrieb in einer Mietwohnung ist ausdrückliche Vermieter-Zustimmung einzuholen; erheblicher Stromverbrauch über normales Maß, Lärm und gewerblicher Charakter können zu fristloser Kündigung führen. Die Elektroinstallation erfordert oft Anpassungen (separater 16-Ampere-Stromkreis, ggf. Starkstrom 400 V); Arbeiten an der Hausinstallation dürfen nach § 13 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) nur von eingetragenen Elektrofachkräften nach VDE 0100 durchgeführt werden. Eigenes Mining mit Photovoltaik-Überschussstrom (Direktverbrauch statt Einspeisung zu 7,87 ct/kWh nach EEG 2023) kann wirtschaftlich sinnvoll sein, berührt aber abhängig von Größe und gewerblichem Charakter die Nullsteuer-Regelung nach § 12 Abs. 3 UStG, die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 72 EStG und die Meldepflichten nach der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) sowie § 14a EnWG zu Steuerbarkeit. Hosted-Mining-Verträge im Ausland (Kasachstan, Texas, Island) bergen zusätzliche Risiken: geopolitische Instabilität, Wechselkurs- und Zahlungsrisiken, Währungsschwankungen, rechtliche Durchsetzbarkeit bei Anbieter-Insolvenz, fehlender EU-Verbraucherschutz, und oft keine deutsche Steueransässigkeit des Hosting-Anbieters. Für Entscheidungen auf Grundlage dieses Artikels, Fehlkäufe, Verluste durch Mining-Unrentabilität, technische Defekte, rechtliche Probleme mit Vermieter, Versicherung oder Finanzamt, Strafverfahren nach § 370 AO oder § 263 StGB, zivilrechtliche Streitigkeiten und sonstige Konsequenzen übernimmt der Autor keine Haftung. Bei konkreten Fragen empfehlen sich dringend: eine/ein Steuerberater:in mit Krypto-Schwerpunkt (Suche über Steuerberaterkammer), Fachanwält:in für Steuerrecht oder gewerblichen Rechtsschutz, eingetragene Elektrofachkraft für Installationsarbeiten (Innung), örtliche Bauaufsichtsbehörde bei Nutzungsänderung, Schornsteinfeger-Innung bei Abwärme-Nutzung, Finanzamt-Beratung zur Gewerbeabgrenzung, Verbraucherzentralen bei Cloud-Mining-Verdachtsfällen, BaFin-Verbraucherinformation (bafin.de) bei Anbieter-Prüfungen. Alle genannten Markennamen (Bitmain Antminer S17, S19, S19 XP, S19 Pro, S21, S21 Pro, S21 XP, S23, S23 Hydro 3U, BM1370-Chip, BM1397-Chip; MicroBT Whatsminer M60S, M63S+; Canaan Creative Avalon A16XP; Innosilicon A-Serie; Bitcoin, SHA-256, Ethereum, Ethash, Monero, RandomX; Bitvavo, Bitpanda, Kraken, Coinbase, Bison, Bitget, Binance, Bybit; Mineshop.eu, OneMiners, Compass Mining, Luxor, YesMining, CoinMiner.de; TSMC, Samsung Foundry; ASICminervalue.com, WhatToMine.com, CoinWarz, MinerStat; CKPool, F2Pool, Foundry USA, AntPool, Binance Pool, ViaBTC; EEG 2023, MaStRV, VDE 0100, DIN 4102) sind eingetragene Warenzeichen der jeweiligen Inhaber und werden hier lediglich zur sachlichen Information verwendet; keine bezahlte Empfehlung und keine Kaufempfehlung.
👉 Antminer S21 auf Amazon ansehen
* Produktlinks sind Affiliate-Links. Bei einem Kauf über diese Links erhalten wir eine kleine Provision – für dich entstehen keine Mehrkosten.
Affiliate-Hinweis: Dieser Beitrag enthält Affiliate-Links (mit * oder als Amazon-Partnerlink gekennzeichnet). Bei einem Kauf über diese Links erhalten wir eine kleine Provision – für dich entstehen dabei keine zusätzlichen Kosten. Wir empfehlen nur Produkte, die wir für sinnvoll halten.
